28.04.2020 Maske auf
Seit dem 27. April müssen auch die Menschen in Baden-Württemberg in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Doch was machen, wenn keine mehr zu Hause ist?
Seit dem 27.04.2020 darf man in Baden-Württemberg nur noch mit Mund-Nase-Schutz einkaufen und den öffentlichen Nahverkehr benutzen. Sonst droht ein Bußgeld!
Alles notwendige zu den verschiedenen Masken-Typen können Sie hier erfahren.
Was aber, wenn der aktuelle Vorrat aufgebraucht ist und Nähen ist nicht so Ihr Ding ist? Kein Problem! Hier haben wir für Sie eine Anleitung bereitgestellt, mit der Sie ganz schnell und einfach aus Haargummis und einem Stück Stoff oder auch mit einer Serviette eine Maske herstellen können.
Für die Nähbegeisterten gibt es dort aber auch die Anleitung der Stadt Essen, um eine Stoffmaske sich selbst zu nähen.